SW SLS Grundversorgungstarif Neukunden

Produktübersicht

Wir sind Ihr örtlicher Versorger. In dieser Eigenschaft hat uns der Gesetzgeber in die Pflicht genommen, Ihnen die Energielieferung rund um die Uhr zu gewährleisten – was wir gerne tun! Unsere Grundversorgung beinhaltet immer auch das leistungsstarke Serviceangebot Ihrer Stadtwerke Saarlouis.

Das Grundversorgungsprodukt hält unterschiedliche Messarten und damit einhergehende Abrechnungsarten für Sie bereit:

  • Eintarifmessung
  • Zweitarifmessung

Die richtige Messart ergibt sich aus Ihrem Verbrauchsverhalten. Unter Umständen sind unterschiedliche Stromzähler und ggf. zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich, deren Einbau auch nachträglich kein Problem darstellt. Wir beraten Sie gerne und ausführlich über die für Sie kostengünstigste Lösung.

  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Monatlich kündbar
  • Automatische Bestabrechnung je nach Verbrauch
  • Kompetente, persönliche Beratung in allen Fragen rund um Energie
  • exklusive Förderprogramme

Konditionen

Die Preise für die Versorgung mit Elektrizität (Niederspannung) hängt auch bei der  Grundversorgung durch die Stadtwerke von vielen verschiedenen Komponenten ab. So kann z.B. der Aufbau Ihrer Messeinrichtung, Ihr ganz spezifisches Verbrauchsverhalten oder – bei Kleinunternehmern –  die Öffnungszeiten Ihres Ladenlokals zu diesen Variablen gehören.

Eintarifmessung (linearer Tarif)

Für alle Kunden, die sich für die Eintarifmessung entscheiden, gilt zu allen Tages- und Nachtzeiten der gleiche Arbeitspreis. Wenn Ihr höchster Verbrauch in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr liegt, gehören Sie zur Zielgruppe. Da Ihre Hauptarbeitstätigkeit tagsüber anfällt, ist dies der ideale Tarif für Sie.

   

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

36,555

43,50

Verrechnungspreis Dreh- oder Wechselstromzähler*

Euro/Monat

8,26

9,83

Die Preise sind gültig ab 01. Juli 2022 für Neukunden (Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf)

Zweitarifmessung (zeitvariabler Tarif ohne Leistungsmessung)

Als Nutzer der Zweitarifmessung profitieren Sie von zeitweise günstigeren Strompreisen, die daraus resultieren, dass der Zähler nachts vom normalen Arbeitspreis (HT) auf den günstigen Schwachlasttarif (NT) umschaltet. Der Schwachlasttarif ist normalerweise von 21.00 bis 6.00 Uhr morgens getaktet. Können Sie also einen Großteil Ihres Verbrauches in die Schwachlastzeiten verlegen, gehören Sie zu den potentiellen Kunden, die hiervon profitieren. Dies gilt auch, wenn Ihre normalen Betriebszeiten aufgrund der Struktur Ihres Betriebes (Gastronomie-Betriebe, Diskotheken oder auch Bäckereien) ohnehin in den Nachtstunden liegen. In allen hier aufgeführten Fällen kann die Zweitarifmessung für Sie von Interesse sein. 

   

Netto

Brutto

Arbeitspreis (HT: 06.00-21.00 Uhr)**

Cent/kWh

36,555

43,50

Schwachlastpreis (NT: 21.00-06.00 Uhr)**

Cent/kWh

32,167

38,28

Zweitarifzähler*

Euro/Monat

8,26

9,83

Rundsteuerempfänger oder Zeitschaltuhr*

Euro/Monat

8,26

9,83

Die Preise sind gültig ab 01. Juli 2022 für Neukunden (Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf)

Hinweis
Der "Zeitvariablen Tarifes" ist gegenüber dem Grundversorgungstarif ab einem Jahresverbrauch von 2.260 kWh während der NT-Zeit (zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr*) günstiger.
**) Bei Kunden, bei denen die Tarifschaltung mit Zeitschaltuhr erfolgt, gelten während der Sommerzeit folgende Tarifzeiten: HT: von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr, NT: von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

Abgaben und Steuern:

Die Nettoverbrauchspreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Kreisstadt Saarlouis abgeführt wird. Sie beträgt bei den NT-Tarifen 0,61 Cent/kWh; bei allen übrigen Tarifen 1,59 Cent/kWh. Ökosteuer/Stromsteuer: Sie beträgt 2,05 Cent/kWh und ist in den Arbeitspreisen enthalten. Des Weiteren sind in den Nettoarbeitspreisen die von uns abzuführenden gesetzlichen Umlagen aus EEG (0,000 Cent/kWh), KWKG (0,378 Cent/kWh), die Umlage gem. § 19 StromNEV (0,437 Cent/kWh), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (0,419 Cent/kWh) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (0,003 Cent/kWh) enthalten. Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die oben genannten Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer nach dem Regelsteuersatz in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet.

*) Sollte bei Ihnen bereits eine moderne Messeinrichtung (mME) bzw. ein intelligentes Messsystem (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eingebaut sein, entfällt der Teil des Grundpreises für den Messstellenbetrieb für Stromentnahmen ohne Lastgangmessung (bei Eintarifzählern mit jährlicher Ablesung von zurzeit 11,40 Euro netto pro Jahr bzw. 13,57 Euro brutto pro Jahr, bei Zweitarifzählern mit jährlicher Messung von zurzeit 32,60 Euro netto pro Jahr bzw. 38,79 Euro brutto pro Jahr) ganz bzw. anteilig ab dem Einbau der modernen Messeinrichtung (mME) bzw. des intelligentes Messsystems (iMSys). Die Entgelte für die moderne Messeinrichtung (mME) bzw. das intelligente Messsystem (iMSys) werden Ihnen gemäß den veröffentlichten Preisblättern des zuständigen Messstellenbetreibers Netzwerke Saarlouis GmbH in Rechnung gestellt (bei moderner Messeinrichtung (mME) zurzeit 16,81 Euro netto pro Jahr bzw. 20,00 Euro brutto pro Jahr, bei intelligentem Messsystem (iMSys) verbrauchsabhängig bei einem beispielhaften jährlichen Verbrauch zwischen 2.000 kWh und 3.000 kWh von zurzeit 25,21 Euro netto pro Jahr bzw. 30,00 Euro brutto pro Jahr).Über die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bzw. werden Sie bei Einbau der neuen Messeinrichtung informiert.Die neuen Bestimmungen für den Messstellenbetrieb und die öffentlichen Preisblätter finden Sie auf der Internetseite der Netzwerke Saarlouis GmbH unter http://www.nwsls.de/stromnetz/messstellenbetrieb.html.

Downloads

Preisblatt Grundversorgungstarif Neukunden gültig ab 01.07.2022

Allgemeine Preisbestandteile Grundversorgungstarif Neukunden ab dem 01.07.2022

Allgemeine Preisbestandteile Grundversorgungstarif zeitvariabel Neukunden ab dem 01.07.2022

 

Preisblatt Grundversorgungstarif Neukunden gültig ab 01.02.2022

Allgemeine Preisbestandteile Grundversorgungstarif Neukunden ab dem 01.02.2022

Allgemeine Preisbestandteile Grundversorgungstarif zeitvariabel Neukunden ab dem 01.02.2022

 

Preise und Informationen Ersatzversorgung RLM 2022

Preise und Informationen Ersatzversorgung RLM 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.06.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 25.05.2018

Grundversorgungsverordnung StromGVV

Informationen über die Stromherkunft - Stromkennzeichnung