Hausanschluss

Spätestens als Bauherr, der in naher Zukunft ein Haus bauen wird, stellt sich für Sie die Frage: Wie bekomme ich möglichst unproblematisch meine Hausanschlüsse für die Strom-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung sowie Telekommunikation?

Hinweise zum Hausanschluss:

  • Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn, dass wir Ihnen unser ausführliches Beratungsangebot vorstellen können – Sie werden viele nützliche Ratschläge von unseren Experten erhalten.
  • Wir benötigen von Ihnen zur Planung Ihrer Hausanschlüsse einen amtlichen Lageplan im offiziell vorgeschriebenen Maßstab und einen Plan Ihres Grundrisses. Beachten Sie bitte, dass Hausanschlussleitungen nur auf kürzestem Weg, dabei immer gradlinig und rechtwinklig zum Gebäude eingeführt werden können.
  • Den von Ihrem Installateur oder Ihrem Architekten vollständig ausgefüllten Antrag auf Anschluss an das Strom-, Erdgas- und Trinkwassernetz reichen Sie bei uns ein.
    Achten Sie bitte auf die korrekten Anschlusswerte je Sparte. Sollten Sie unsicher sein, hilft Ihnen der Installationsfachbetrieb Ihres Vertrauens; er kennt alle technischen Regeln.
  • Anhand dieser Angaben erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Herstellung der Versorgungsanschlüsse. Was leider zu oft vergessen wird: Beauftragen Sie bitte gleichzeitig Ihren Telefonanschluss und Ihren Abwasseranschluss.
  • Anschließend werden – natürlich nach allen terminlichen Absprachen mit Ihnen – die Hausanschlüsse für Strom, Erdgas, Trinkwasser und evtl. Telekommunikation hergestellt.
  • Nach Fertigstellung der Anschlüsse beantragt Ihr Installateur die Inbetriebsetzung der Anlagen.
  • Fehlt noch der Einbau der Zähler durch die Stadtwerke-Mitarbeiter; dieser erfolgt nach Eingang der Inbetriebsetzungsanträge. Schon kann Ihr Installateur die Anlagen in Betrieb nehmen.

Hausanschluss Strom- und Erdgasversorgung

Die Preisblätter für Strom- und Erdgasanschlüsse (gültig ab dem 01.02.2021) finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers Netzwerke Saarlouis GmbH.

Bei Fragen zur Kostenberechnung stehen Ihnen natürlich unsere Fachberater zur Seite.

Wer schließt Sie an?
In Saarlouis ist der Netzbetreiber die Netzwerke Saarlouis GmbH. Weitere Informationen zu Hausanschlüssen erhalten Sie auf der Webseite des Netzbetreibers: www.nwsls.de (Anträge für Hausanschluss Stromversorgung, Anträge für Hausanschluss Erdgasversorgung)

 

Hausanschluss Trinkwasserversorgung

Preisblatt Hausanschluss und Baukostenzuschuss Trinkwasser ab 01.02.2024Preisblatt Hausanschluss und Baukostenzuschuss Trinkwasser ab 01.01.2021

Preisblatt Hausanschluss und Baukostenzuschuss Trinkwasser ab 01.02.2021

Antrag auf Trinkwasserversorgung

Inbetriebsetzung einer Wasseranlage

Bei Fragen zur Kostenberechnung stehen Ihnen natürlich unsere Fachberater zur Seite.

Wer schließt Sie an? Diese Aufgaben übernehmen die Stadtwerke Saarlouis GmbH.

 

Hausanschluss Telekommunikation

Damit die Zukunft mit Ihnen beginnt, benötigen wir von Ihnen eine Grundstückseigentümererklärung (GEE). Mit der GEE geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihr Gebäude an das moderne Glasfasernetz der Stadtwerke Saarlouis anschließen. Dabei gehen Sie keinerlei sonstige Verpflichtungen ein.

Für einen Beratungstermin setzen Sie sich bitte mit unserer Kundenbetreuerin in Verbindung.

Grundstückseigentümererklärung

 

Preisblätter für Dienstleistungen

Die Netzwerke Saarlouis GmbH bietet ihren Netznutzer und Anschlussnehmer unterschiedliche Dienstleistungen an. Dazu gehören unter anderem die Erstellung und Abbau von vorrübergehenden Netzanschlüssen, Zählermontagen, Anschlüsse für Schausteller u.v.m 
Die Preisblätter für die Anschlüsse Strom und Erdgas, sowie zugehörige Pauschalen (gültig ab 01.02.2021), finden Sie auf der Seite des Netzbetreibers Netzwerke Saarlouis GmbH.

Preisblätter Trinkwasser für sonstige Pauschalen und Netzanschlüsse Schausteller ab 01.02.2024

Preisblätter Trinkwasser für sonstige Pauschalen und Netzanschlüsse Schausteller ab 01.01.2021

Preisblätter Trinkwasser für sonstige Pauschalen und Netzanschlüsse Schausteller ab 01.02.2021

 

Freistellungsbescheinigung

 

Bauleistungen ohne gesetzlichen Abzug

Nach § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG werden Sie von Steuerabzügen befreit, wenn die Stadtwerke Saarlouis GmbH Bauleistungen für Sie erbringt. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lediglich unsere Freistellungsbescheinigung vorlegen.

Freistellungsbescheinung Stadtwerke Saarlouis