Empfehlung zur Abschlagsänderung im Rahmen der Energiepreisbremse 

Die Energiepreisbremse kommt! Sollte der Abschlag für 2023 angepasst werden? 

Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme treten am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Entlastung der Energiepreisbremse wirkt sich auch auf die monatliche Abschlagszahlung aus. 

Was Sie zum Thema Abschlag wissen sollten, möchten wir Ihnen kurz erläutern. 

Eines vorab: Bitte sehen Sie derzeit davon ab, eigenständig Anpassungen Ihrer Abschlagsbeträge vorzunehmen. Auf diese Weise können Sie Probleme bei der Abschlagskalkulation vermeiden. Sie können sich darauf verlassen, dass alle von dem Gesetzgeber initiierten Hilfen fristgerecht bei Ihnen ankommen werden.

Ja. Wir werden in den Abschlägen den monatlichen Entlastungsbetrag der Energiepreisbremsen automatisch berücksichtigen. 

Nein. Wir werden Sie in einem separaten Schreiben bis spätestens 1. März 2023 darüber informieren, wie sich die Entlastung konkret für Sie auswirkt. Wichtig für Sie als Kunde:in: Sie müssen nichts weiter tun. Wir kümmern uns um alles Weitere. Wir werden die staatlichen Entlastungen berücksichtigen und Ihre Abschläge automatisch anpassen.
Sollten Sie nach Erhalt des individuellen Entlastungsschreibens der Stadtwerke Saarlouis GmbH dennoch Ihren Abschlag erhöhen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 06831 9596-333.

Aufgrund höherer Energiepreise zum Jahresbeginn fallen die Abschläge (Fälligkeit 15.02.2023) zunächst höher aus. Mit Fälligkeit zum 1. März greift die Energiepreisbremse und reduziert so Ihre Abschlagszahlungen. 

Wir empfehlen Ihnen daher, die Abschläge nicht selbst zu ändern. Mit den von uns exakt berechneten Abschlägen, helfen wir Ihnen Nachzahlungen zu vermeiden Sollten Sie Ihre Abschläge ohne entsprechende Energieeinsparungen senken, riskieren Sie bei der späteren Jahresverbrauchsabrechnung eine hohe Nachzahlung. Hingegen wird zu viel gezahltes Geld in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung zurückgezahlt.