SEPA Lastschriftenmandat ändern/erstellen

Wichtige Information für die Umstellung Ihrer Einzugsermächtigung des monatlichen Abschlags auf ein SEPA-Lastschriftmandat

Ab dem 01.02.2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa auf das SEPA-Verfahren (Single Euro Payment Area – Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum) umgestellt. Dies hat auch Auswirkung auf die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.

  • Zukünftig werden im SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl angegeben, sondern die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Internationale Bankleitzahl).
  • Die IBAN besteht aus einer 22-stelligen und der BIC aus einer 8 oder 11-stelligen Buchstaben/Zahlenkombination.
  • Sie finden Ihre IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug, bzw. sind diese Angaben inzwischen auch auf den neueren Bankkundenkarten aufgedruckt.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Dieses Mandat muss im Original vorliegen. Damit auch zukünftig das für Sie bequeme Lastschriftverfahren Anwendung findet, bitten wir Sie, das Mandat auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden.

Für weitergehende Informationen zu SEPA empfehlen wir Ihnen die offizielle Internetseite der Deutschen Bundesbank: www.sepadeutschland.de

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SEPA-Mandat