VEWSaar warnt vor irreführenden Smart-Meter-Werbeschreiben Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote der Deutschen Messwesen genau prüfen
Pressemitteilung des VEWSaar e.V. – Verband der Energie und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.
Saarbrücken, 18. September 2026
Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes (VEWSaar e.V.) weist Verbraucherinnen und Verbraucher auf aktuell versandte Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau sogenannter Smart Meter hin. Nach Einschätzung des Verbandes können Aufmachung und Inhalt dieser Schreiben einen missverständlichen Eindruck über einen möglichen Handlungsbedarf und die damit verbundenen finanziellen Vorteile vermitteln.
Der VEWSaar empfiehlt deshalb, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen und keine vorschnellen Verträge abzuschließen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit den Schreiben der Deutschen Messwesen beschäftigt und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Vorsicht. Dabei sind aus Sicht des VEWSaar vor allem folgende Punkte wichtig:
Die Deutsche Messwesen ist kein grundzuständiger Messstellenbetreiber und keine Behörde. Es handelt sich um einen privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu reagieren, einen Termin zu vereinbaren oder ihren bisherigen Messstellenbetreiber zu wechseln.
Auch die in den Schreiben dargestellten möglichen finanziellen Vorteile sollten genau geprüft werden. Eine Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz entsteht nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters. Voraussetzung ist unter anderem eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung, beispielsweise eine Wärmepumpe, eine private Wallbox oder ein Batteriespeicher. Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Entlastung entsteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die laufenden Kosten berücksichtigen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangt die Deutsche Messwesen für den Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr. Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern gelten dagegen gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Für viele Privathaushalte können die jährlichen Kosten deshalb deutlich niedriger liegen.
Der VEWSaar rät:
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Prüfen Sie zunächst, wer Absender des Schreibens ist, welche laufenden Kosten entstehen und ob die beworbenen finanziellen Vorteile für Ihren Haushalt überhaupt zutreffen. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Rücksprache mit dem örtlichen Netz- beziehungsweise grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einer Verbraucherzentrale.
Wenn im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel erforderlich wird, werden die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem zuständigen Messstellenbetreiber entsprechend informiert.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen, „Smart Meter Einbau: Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Sparversprechen der Deutschen Messwesen“
Rückfragen:
VEWSaar | Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes VEWSaar e.V. Dr. Klaus Blug
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Der VEWSaar e.V.
Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft im Saarland werden vom VEWSaar - Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V. vertreten. Der VEWSaar fungiert als Interessenvertretung auf Landesebene und bringt die Anliegen seiner Mitglieder in den Bundesverband BDEW in Berlin ein. Der Landesverband hat derzeit 75 Mitgliedsunternehmen. Damit ist die saarländische Energie- und Wasserwirtschaft in die Diskussionen und Prozesse der Energiewende unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus erbringt der Landesverband für seine Mitgliedsunternehmen in den Sparten Strom, Erdgas, sowie Wasser und Abwasser vielfältige Leistungen. Diese Angebote reichen von der Organisation von Fachveranstaltungen bis zur Veröffentlichung von Publikationen. Damit haben die Mitgliedsunternehmen jederzeit Zugang zu Informationen aus erster Hand.
Schlüsselrolle der Versorger
Die saarländische Energiewirtschaft ist als maßgeblicher Partner der Landesregierungen in der Lage, den Umbau der Energieversorgung volkswirtschaftlich vertretbar zu gestalten. Die tragende Rolle übernehmen dabei die Unternehmen der Energieversorgung, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet sind, eine "sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sicherzustellen". Modelle einer "Energieversorgung in Bürgerhand" können die gesellschaftliche Akzeptanz steigern und ergänzende Beiträge zur Energieversorgung der Allgemeinheit liefern.