Erklärung Barrierefreiheit
Allgemeine Beschreibung
Auf unserer Website erhalten Sie Informationen zu der Stadtwerke Saarlouis GmbH (nachfolgend SW SLS) sowie zu den von SW SLS angebotenen Dienstleistungen und Produkten. SW SLS versorgt die Einwohner:innen der Kreisstadt Saarlouis mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Telekommunikationsdienstleistungen. Auf unserer Website finden Sie verschiedene Angebote zu unseren Strom-, Erdgas- und Glasfaser-Tarifen sowie Informationen zu unserem Trinkwasser. Darüber hinaus bieten wir verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieberatung, Elektromobilität, Energieausweis, Gebäudethermografie sowie Planauskunft an. Außerdem bieten wir verschiedene Online-Services wie das Melden von Zählerständen, die Durchführung von An- und Abmeldungen (Gas, Fernwärme, Wasser, Gartenwasser, Strom, Wärmestrom). Auch können Sie auf unserer Seite Ihren Abschlag ändern oder SEPA-Lastschriftenmandat ändern sowie erstellen. Darüber hinaus können Sie über unseren Online-Service Termine in unserem Kundenservice online vereinbaren.
Gesetzliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG) und der das Gesetz konkretisierenden Rechtsvorschriften. Zu diesen Rechtsvorschriften zählt insbesondere die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Das BFSG und die BFSGV treten am 28. Juni 2025 in Kraft.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.swsls.de sowie ihre mobilen Anwendungen.
Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB
Stadtwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis
Telefon: +49 6831 9596-336, -414
E-Mail: barrierefrei@swsls.de
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Stadtwerke Saarlouis GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen.
Unsere Website ist barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass unsere Angebote für alle Menschen zugänglich sind:
Zugang und Sicherheit
Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, und Sicherheitsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer:innen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche z.B. Anmeldemethoden.
Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen
Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer:innen.Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Diese Website ist teilweise nicht mit den oben genannten Bestimmungen vereinbar.Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Die PDF-Dateien auf unserer Website sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht mehr vor. Die Anpassung dieser Dokumente zu barrierefreien Dokumenten befindet sich in der Umsetzung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig ausschließlich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
Sollten Sie ein barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an barrierefrei@swsls.de.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.
Die Stadtwerke Saarlouis GmbH stellen noch eine Seite in „Leichter Sprache“ zur Verfügung. Die Seite beschreibt die Tätigkeiten der Stadtwerke Saarlouis GmbH.
Ausblick
Künftig werden quartalsweise interne Prüfungen auf Barrierefreiheit durchgeführt. Außerdem werden für die Konzeption neuer Website-Elemente schon seit Anfang 2025 Barrierefreiheitsbelange berücksichtigt. Wir hoffen, durch diese Maßnahmen allen Menschen unabhängig von den individuellen Fähigkeiten die barrierefreie Nutzung unserer Website zu ermöglichen.
Marktüberwachungsbehörde
Die Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der folgenden Adresse:
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter +49 6831 9596-336, -414 an.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular Barrierefreiheit.
Sie können uns auch per Post oder per E-Mail kontaktieren:
Stadtwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis
barrierefrei@swsls.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 34 Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit dem Paragraph 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Wer geltend machen möchte, dass ein Wirtschaftsakteuer gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und er daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann, kann bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html
Außerdem können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wie folgt kontaktieren:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 BerlinTelefon:
+49 - (0)30 18 527-2805
Fax: +49 - (0)30 18 527-2901
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.