Kundeninformation: Anpassung der Mehrwertsteuer für Gas ab 1. April 2024

Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die vorrübergehende Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Gas, zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, beschlossen. Die befristete Steuerminderung war bis zum 31. März 2024 vorgesehen.

Demnach steigt die Mehrwertsteuer ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 %. Damit erhöhen sich die Preise, ohne dass diese Preisänderungen vom Versorger beeinflussbar sind.

Die Rückkehr zum regulären Steuersatz erfolgt für Sie als unser Kunde zu einem sinnvollen Zeitpunkt, denn die erste Heizperiode des Jahres ist beendet. Erfahrungsgemäß machen die ersten drei Monate des Jahres über 50 % des gesamten Jahresverbrauchs aus. Damit wird ein Großteil der tatsächlichen Gaskosten mit dem verminderten Steuersatz abgerechnet.

Was können Sie als Kunde tun?

Für eine genaue Berücksichtigung in Ihrer Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand möglichst zum 31.03.2024 mitzuteilen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Online-Service. Wir berücksichtigen diesen dann in der Verbrauchsabrechnung 2024 zum Stichtag der Umsatzsteueränderung.

Was viele nicht wissen: Übermitteln Sie keinen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt und unser System führt automatisch eine Abgrenzung zum 31. März 2024 durch.

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt. Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst auf unserer Website anpassen.