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Gesetze, Verordnungen und AGB
Gemäß § 19 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung zugleich in Textform den Abschluss einer sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie daher die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden. Auch können durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung weitere Kosten vermieden werden.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Telefonnummer: 06831 9596-333
E-Mail: inkasso(at)swsls.de
Broschüren
Neben den hier als PDF aufgelisteten Dateien gibt es mit „Trinkwasser für Saarlouis“ und Schutzanweisungen auch Material, das Sie sich – beispielsweise beim Besuch unseres Infocenters in der Holtzendorffer Straße – in der gedruckten Version kostenlos mit nach Hause nehmen können.
Schutzanweisung für Strom-, Erdgas, Trinkwasser- und Telekommunikationsanlagen