Grund-/Ersatzversorgung Neukunden

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Erdgas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Bestimmungen Grundversorger 2022-2024

Bestimmungen Grundversorger 2019-2021

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Im Gebiet der Kreisstadt Saarlouis ist die Stadtwerke Saarlouis GmbH Grundversorger für Erdgas. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung bereit, wenn:

  • vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages bezogen wird oder
  • der Lieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.

Für die Ersatzversorgung mit Erdgas gelten folgende allgemeine Preise: Vertragskonditionen Ersatzversorgung NK